Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie


Rechtlich immer auf der sicheren Seite

Wir informieren Sie gerne über die Energieeffizienz Ihres Gebäudes bzw. Ihrer Wohnung mit Hilfe des Energieausweises. Diese Informationen sind besonders für Käufer oder Mieter von Bedeutung. Ähnlich wie bei Kühlschränken oder Herden erhalten Sie mit einem Blick die wichtigsten Angaben zur "Verbrauchsklasse" der Immobilie und zur Energieeffizienz.

Wenn Sie als Verkäufer oder Vermieter keinen Makler beauftragen möchten, sollten Sie einiges beachten, da seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 verschärfte Regelungen gelten. Zum Beispiel muss der Energieausweis unaufgefordert schon bei der Besichtigung vorgelegt oder übergeben werden. Außerdem müssen die Energiedaten bereits in den Immobilienanzeigen angegeben werden. Andernfalls können empfindliche Bußgelder verhängt werden.

Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns selbstverständlich um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:



Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des Energieverbrauchs erstellt. Er basiert auf den gemessenen und dokumentierten Verbrauchswerten der Bewohner der letzten drei Jahre.



Für den Bedarfsausweis ist eine umfassende Analyse des Gebäudes erforderlich. Dabei werden Aspekte wie die Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster berücksichtigt, um die Wärmeverluste zu berechnen. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente werden bei der Bewertung einbezogen. Dadurch wird der Energiebedarf des gesamten Objekts ermittelt und auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgerechnet.
Nur Spezialisten mit entsprechenden Ausbildungen und Qualifikationen sind befugt, einen gültigen Energieausweis zu erstellen. Wir kümmern uns darum, dass Sie stets rechtlich abgesichert sind. Hierfür arbeiten wir mit erfahrenen Experten zusammen, um Ihnen einen Energieausweis nach geltenden Vorschriften auszustellen. Wenn Sie uns mit einem Alleinauftrag beauftragen, stellen wir Ihnen (sofern noch nicht vorhanden) kostenlos einen Energieausweis aus. Selbstverständlich achten wir während des gesamten Verkaufsprozesses darauf, dass auch alle anderen Bestimmungen der Energiesparverordnung eingehalten werden.
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