Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Sie sind Finanzdienstleister...
...ohne Genehmigung nach §34 c, i oder f der Gewerbeordnung?
Sie sind Versicherungsmakler und wissen von der Verkaufsabsicht Ihres Kunden? Stellen Sie den Kontakt zu uns her, wir kümmern uns darum. Eine erste Preisvorstellung erhält Ihr Kunde über unsere Marktwertanalyse. Die passende Finanzierung für den Käufer gibt es gleich dazu, wenn gewünscht.
Sie sind Immobilienmakler und Ihr Kaufinteressent benötigt die passende Finanzierung? Banktermine bekommt man nicht per sofort, also nutzen Sie unseren Zins-Check. Geben Sie mit oder für Ihren Interessenten nur wenige Daten ein und erhalten sofort eine Kondition. Dann einfach "Anfrage stellen" und wir übernehmen.
Sie sind Hausverkäufer oder Bauunternehmer? Auch hier wollen Sie und Ihr Kunde schnellstmöglich über die finanziellen Möglichkeiten Bescheid wissenund den Beratungsvorgang starten, also bitte....

Ihren Tipp und Ihre Zuarbeit vergüten wir mit 35% der an uns gezahlten Provision (marktüblich sind 10%), sowohl aus dem Verkauf der Immobilie als auch aus der Finanzierung. Selbstverständlich werden wir keine Geschäfte anbieten, die Sie als Tippgeber selbst betreiben, das garantieren wir.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- Wir kennen das Objekt nicht.
- Sie unterstützen uns und Ihren Kunden mit der Unterlagenbereitstellung
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.
Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren.
Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an. Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sie sind privater Tippgeber ?
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zu einem Abschluss führt - mit 10 Prozent, der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.)
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- Wir kennen das Objekt nicht.
- Das Objekt liegt in der Region Schwedt/O. und Umgebung
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.

Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
